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Übung Rechtsgeschichte

Beitragvon csap9085 » Do 23. Mai 2013, 10:47

Hallo, =)

ich hab mich für die Übung in RG angemeldet und hab diese nur am Anfang besucht, weil ich mich für die Übung in RömR. entschieden hab.
Da man nur zur Prüfung antreten darf, wenn man weniger als 3 mal gefehlt hat, meine Frage:

Steht jetzt eine 5 auf meinem Übungsschein oder ist es einfach so alsob ich mich nie für die Übung angemeldet hätte?

Danke und liebe Grüße
csap9085
 
Beiträge: 1
Registriert: Do 23. Mai 2013, 10:30
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